Inklusion
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, wird ein Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich als verbindlich erklärt. Daher werden in Nürnberg von allen Förderschulen in enger Kooperation mit den örtlichen Kindergärten und den Sprengelschulen verstärkt unterschiedlichste Förderangebote zum Verbleib im Regelkindergarten und in der Grund- und Mittelschule durchgeführt.
Folgende unterstützende Maßnahmen bietet die Altmühlfranken-Schule an:
- Einsatz der Mobilen Sonderpädagogischer Hilfen (MSH) in Kindergärten und der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD).
- Weiterer Text
Inklusion bedeutet auch eine Stärkung des Entscheidungsrechts für Eltern
Es werden verschiedene Wege der Förderung angeboten. Sowohl die Regelschule als auch ein Förderzentrum können der geeignete Förder- und Lernort für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderschule besucht. Ziel ist es, im Dialog zwischen Eltern und Schule die verschiedenen Lernorte für das jeweilige Kind und die Möglichkeiten des Lernens auszuloten, um den individuellen Lernort auszuwählen und den Bildungsweg des Kindes bestmöglich zu gestalten.