Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

Was ist die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)?

Was ist die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)?

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Artikel 19 und 22, wovon Artikel 22 wie folgt lautet:
„Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulreife sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, sollen in Schulvorbereitenden Einrichtungen der fachlich entsprechenden Schulen … gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen Einrichtungen erhalten. Die Schulvorbereitenden Einrichtungen verfolgen die in Art. 19 Abs. 3 genannten Ziele in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht.“

Die SVE

  • nimmt Kinder ab dem 4. Lebensjahr auf
  • fördert spielerisch jene Kinder, deren Entwicklung in den Bereichen Bewegung, Wahrnehmung, Denken, Sprache, Emotional- und Sozialverhalten verzögert ist,
  • ist bestrebt, kindgerecht und individuell auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen,
  • bemüht sich, die Entwicklungsverzögerungen der Kinder bis zum Schuleintritt abzubauen.
Welche Ziele hat die SVE?

Die Entwicklungsrückstände der Kinder sollen erfasst und nach Möglichkeit aufgeholt werden. Eine frühzeitige Förderung bringt die besten Aussichten für eine erfolgreiche Arbeit. Also nicht: „Abwarten, es wird schon noch kommen!“ Die Kinder sollen in vielfältiger Hinsicht auf die Schule vorbereitet werden. Das Ziel ist die Schulfähigkeit der Kinder.

Für wen ist die SVE?

Die SVE betreut Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme und wird von einem Sonderschullehrer ermittelt. Oft spüren die Eltern selbst, dass mit der Entwicklung ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist oder sie werden von den Erzieherinnen im Kindergarten, durch die Mitarbeitenden der Förderstellen oder durch Kinderärzte darauf aufmerksam gemacht. Der Förderbedarf kann sich auf folgende Bereiche erstrecken:

  • Wahrnehmung: Trotz gesunder Augen wird Gesehenes nicht richtig verarbeitet; trotz gesunder Ohren wird Gehörtes nicht richtig umgesetzt; Kinder können ihren Körper nicht richtig spüren, nicht richtig wahrnehmen.
  • Sprache: Laute können nicht richtig gebildet werden, der Wortschatz ist nicht altersgemäß, Sätze sind verdreht und wenig verständlich, usw. Anweisungen werden häufig nicht verstanden.
  • Motorik: Bewegungsabläufe sind verlangsamt, ungeschickt und unkoordiniert. Lippen-, Kiefer- und Zungenbeweglichkeit sind deutlich herabgesetzt. Im Umgang mit Schere und Stift zeigen sich Auffälligkeiten.
  • Denken: Einem Kind fällt es schwer, Zusammenhänge zu erkennen und Beziehungen zu erfassen. Es kann nicht altersgemäß zählen, Farben und Formen werden nicht richtig benannt und unterschieden. Es kann sein Tun schlecht planen und organisieren. Dem Kind mangelt es an Neugierverhalten, an Merkfähigkeit, an Konzentrationsvermögen, an Zeit-, Raum- und Mengenvorstellung.
  • Verhalten: Ein Kind wirkt unsicher und ängstlich. Sein Selbstvertrauen ist wenig ausgeprägt. Unsicherheiten werden mit Aggressionen oder Abwehrverhalten überspielt. Das Kind spielt meistens allein.
Was geschieht mit den Kindern in der SVE?

Was geschieht mit den Kindern in der SVE?

Die SVE betreut Kinder im Alter von ca. 4-7 Jahren in Kleingruppen mit 10 bis 11 Kindern.

Die Eingangsdiagnostik

  • ermittelt Begabungen und Fähigkeiten der Kinder,
  • erfasst Schwächen und den besonderen Förderbedarf,
  • schafft die Grundlage für die weitere Förderung.
  • zielt auf eine Förderung der Wahrnehmungsbereiche: Hören, Sehen, Tasten, Riechen, Schmecken
  • legt besonderen Wert auf die Förderung im sprachlichen (Wortschatz, Laut- und Satzbildung), kognitiven (Denken, Zusammenhänge erkennen), motorischen (Grob- und Feinmotorik) sozialen, emotionalen, lebenspraktischen Bereich.
  • baut auf die Fördermöglichkeiten in einer Kleingruppe: Die Förderung in einer kleinen Gruppe bietet zahlreiche Anlässe zur Einübung von sozialen Fähigkeiten. Das Lernen mit allen Sinnen und durch Bewegung ermöglicht vielfältige Erfahrungen der kindlichen Umwelt. Rhythmische Übungen, Turnen, Schwimmen, freies und gebundenes Spiel unterstützen eine ganzheitliche Förderung.
Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Eltern werden in die gesamte Förderarbeit einbezogen. Bei den Elternabenden wird ihnen das Konzept einer diagnosegeleiteten Förderung dargelegt. In Einzelgesprächen und bei Hausbesuchen werden Anregungen zur Unterstützung der Förderung, zu einer gezielten Beschäftigung und zum Lernen durch Spielen angeboten. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die erfolgreiche Förderung der SVE-Kinder.

Personal

2 Heilpädagogische Förderlehrerinnen

1 Sonderschullehrer

1 Erzieherin

1 Vorpraktikantin

Organisatorisches

SVE Weißenburg

Die vier Gruppen sind in einem Gebäude der Lebenshilfe untergebracht und können am Nachmittag die angegliederte integrative Kindertagesstätte besuchen.

Einzugsgebiet: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.00 Uhr – 16.00 Uhr integrative Kindertagesstätte

Ferienbetreuung: Im Angebot der angegliederten integrativen Kita

Beförderung: Kostenlose Beförderung der auswärtigen Kinder während der Schulzeit durch Kleinbusse

Sachaufwandsträger: Lebenshilfe Altmühlfranken

Kosten: Materialgeld 15,- Euro pro Monat

Ansprechpartner: Ludwig Färber

SVE Wald

Die zwei Gruppen sind im ehemaligen Schulhaus der Ortschaft Wald am Altmühlsee untergebracht.

Einzugsgebiet: Altlandkreis Gunzenhausen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 11.45 Uhr

Beförderung: Kostenlose Beförderung der auswärtigen Kinder durch Kleinbusse bzw. Taxi

Sachaufwandsträger: Diakoneo

Kosten: Schulgeld 33,- Euro und Materialgeld 15,- Euro pro Monat

Ansprechpartner: Ludwig Färber

An wen kann ich mich bei psychischen Notlagen meines Kindes wenden?

STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR MITTELFRANKEN

Glockenhofstraße 51
90478 Nürnberg
Tel. 0911 / 5867610
Webseite http://www.schulberatung-mittelfranken.de


BERATUNGSLEHRKRAFT DER SCHULE

StrinFS   Romina Kuhn
Tel. 09141 /  8772260


SCHULPSYCHOLOGE

Norbert Gockner,  Beratungsrektor
Schulpsychologischer Dienst Ansbach
Tel. 0981 / 468890 -26


ELTERN – UND JUGENDBERATUNG

Pfarrgasse 3
91781 Weißenburg
Tel. 09141 / 6369


KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRISCHE KLINIKEN

BKH Ansbach
Feuchtwanger Str. 38
91522 Ansbach
Tel. 0981 / 4653-1870
Klinikum Nord Nürnberg
Prof. Ernst-Nathan-Str.1
90419 Nürnberg
Tel. 0911/ 398-2892


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DER BUNDESKONFERENZ FÜR ERZIEHUNGSBERATUNG

Webseite  www.bke-beratung.de

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Stand Dez.19